Diverse Gesetze und Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene (u.a. EU-Offenlegungsverordnung1, EU-Taxonomieverordnung2) betonen die Notwendigkeit, dass Unternehmen über ihre rein wirtschaftlichen Belange hinaus soziale und ökologische Verantwortung übernehmen. Sie verpflichten Marktteilnehmer außerdem dazu, ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu überwachen, transparent darüber zu berichten und gezielte Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit zu implementieren.
Das Anlageziel des klimaVest, welcher nach Art. 9 der EU Offenlegungsverordnung offenlegt, ist es, einen positiven messbaren3 Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen im Sinne der EU-Taxonomieverordnung, insbesondere dem Klimaschutz („climate change mitigation“) und der Anpassung an den Klimawandel („climate change adaption“), zu leisten. Neben der Prüfung der sechs Umweltziele der EU-Taxonomieverordnung im Rahmen der sogenannten “Impact- und ESG Due Diligence” zur Bestimmung der Taxonomiekonformität der Investitionen, ist die Einhaltung der sozialen und rechtlichen Mindeststandards ein wesentliches Thema im Rahmen dieser Prüfung.
Exkurs: Was ist die EU-Taxonomieverordnung?
Die EU-Taxonomieverordnung legt Kriterien fest, um zu bestimmen, inwieweit eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Ihr Ziel ist es, den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit eines Investments klar zu definieren. Diese Verordnung betrifft unter anderem Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte auflegen und vertreiben – darunter auch die Commerz Real Gruppe4 mit dem Retail-Fonds klimaVest.
Die Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit konzentrieren sich hauptsächlich darauf, dass bestimmte Umweltziele erreicht werden müssen. Die EU-Taxonomieverordnung definiert insgesamt sechs Umweltziele: