Viele Windenergieanlagen der ersten EEG-Generation kommen in die Jahre: Anlagen, die zwischen 2000 und 2005 errichtet wurden, erreichen nach und nach das Ende ihrer technischen Lebensdauer und fallen aus der Förderung. Zwischen 2034 und 2037 dürften Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 54 Gigawatt die Altersgrenze überschreiten. Damit entsteht ein erheblicher Ersatz- oder Repowering-Bedarf.
Dabei werden Altanlagen an bestehenden Standorten durch moderne, größere und deutlich leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Die Leistungssteigerungen liegen beim Faktor drei oder teilweise darüber. Gleichzeitig wird nicht bei null begonnen. Repowering nutzt etablierte Windstandorte und vorhandene Infrastruktur. Besonders wichtig sind die Netzanschlüsse, die in vielen Regionen zu den knappsten Ressourcen der Energiewende gehören.
Neue Anlagen können diese Anschlüsse effizienter nutzen. Sie produzieren zuverlässiger, haben höhere Volllaststunden und ermöglichen deshalb eine stabilere Einspeisung. Hinzu kommt, dass eine Überbauung von Netzanschlüssen inzwischen möglich ist. Dabei wird mehr Erzeugungsleistung installiert, als der Netzanschluss nominell aufnehmen kann. Das kann sinnvoll sein, weil Wind- oder Solarparks selten ihre Maximalleistung einspeisen. Die höhere Verlässlichkeit gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil Stromabnahmeverträge (PPAs) stärker an die Stelle der früheren EEG-Einspeisevergütungen treten. Für PPAs sind stabile Erzeugungsprofile jedoch ein wichtiges Kriterium.