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In Strom und Netze investieren
Das Besondere: klimaVest verbindet eine Zielrendite von 3,5 bis 4,5 Prozent p. a.2 mit einem messbaren3 Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens. Beides lässt sich auf klimavest.de nachverfolgen.
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1Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die Commerz Real Fund Management S.à r.l.
2Berechnet nach BVI-Methode (ohne Ausgabeaufschlag, Ausschüttung sofort wieder angelegt). Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. Aussagen zur Zielrendite lassen nicht auf zukünftige Renditen schließen.
3Aussagen zu „Vermeidung“ oder „Messbarkeit“ von CO₂-Emissionen oder ähnliche Aussagen bezüglich CO₂ und/oder CO₂e (gemeint ist hier das CO₂-Äquivalent, das neben dem Treibhausgas Kohlendioxid (CO₂) weitere Treibhausgase wie Methan (CH₄), Lachgas (N₂O) oder Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) berücksichtigt. Zur besseren Lesbarkeit wird hier jedoch der Term CO₂ verwendet) sind grundsätzlich im Zusammenhang mit der auf https://klimavest.de/messbar/ erläuterten Methodik zu lesen und zu verstehen. Der messbare Beitrag besteht darin, dass klimaVest die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördert und dadurch CO₂-Emissionen, die bei der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern entstanden wären, vermieden werden. Die CO₂-Vermeidung wird auf Basis von länderspezifischen Vermeidungsfaktoren der Technical Working Group of International Financial Institutions (IFI), basierend auf dem Combined Margin Approach der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) unter Berücksichtigung von sektorspezifischen CO₂-Vorkettenemissionsfaktoren des Umweltbundesamtes berechnet. Vermeidungsfaktoren sinken perspektivisch aufgrund des voraussichtlich steigenden Anteils an regenerativ erzeugtem Strom im Strommix. Aussagen zur erzielten oder geplanten CO₂-Vermeidung sind kein verlässlicher Indikator für tatsächliche zukünftige CO₂-Vermeidung. Zielsetzungen können sowohl über- als auch unterschritten werden.
4Keine Kündigungsfrist oder Mindesthaltedauer für Rücknahmen bis zu 500.000 Euro; 12 Monate Kündigungsfrist für Rücknahmen > 500.000 Euro p. a.; mögliche Rücknahmebeschränkungen aufgrund nicht ausreichender Liquidität; Gesamtbetrag der Rücknahmen an jedem Rücknahmetermin auf 50 % der Liquiditätsanlagen des Fonds begrenzt.