Responsible Investment & ESG-Integration

Als Asset Manager mit Fokus auf Sachwerten verstehen wir verantwortungsvolles Investieren als zentrale Voraussetzung für langfristige Wertschöpfung. ESG-Aspekte (Environmental, Social, Governance) sind in allen Phasen unseres Investmentprozesses verankert – von der Due Diligence über das laufende Asset Management bis hin zur Veräußerung.

Unser Fokus

Die Vernetzung von Sachwerten zu wertschaffenden Lösungen, die Menschen, Partner, Anleger und Gesellschaft begeistern – oder einfacher Prosperity across Generations.

Dieses Leitmotiv ist für uns Antrieb, Verpflichtung und Versprechen zugleich. Es erinnert uns daran, dass unser unternehmerisches Handeln eine tiefgreifende Wirkung auf die Menschen, unser Umfeld und unsere Umwelt hat. Und vor allem daran, nicht nur kurzfristige Gewinne, sondern langfristige Werte zu schaffen, die Generationen überdauern. Zusätzlich haben wir eine Verantwortung für die Menschen, die in unseren Immobilien leben und arbeiten. Menschen, denen wir durch stabile Geldanlagen eine gesicherte Zukunft ermöglichen, die wir mit nachhaltiger Infrastruktur versorgen und dabei begleiten, sich und ihr Geschäft zu verwirklichen.

Unser Ansatz zu Responsible Investment gilt für unsere wesentlichen Geschäftsbereiche, darunter:

  • Retail-Fonds sowie
  • Fonds für institutionelle Investor:innen in den Bereichen Real Estate und Infrastruktur
  • Individualmandate für einzelne Investor:innen
  • Leasing als Bereitstellung individueller Finanzierungslösungen für Maschinen, Anlagen, Nutzfahrzeuge sowie sonstige Ausrüstungen
  • Geschlossene Fonds-Kommanditgesellschaften sowie Bau- und Finanzierungsmanagementleistungen für gewerbliche und öffentliche Immobilien sowie Großmobilien.

Somit decken wir 100% unseres relevantes Geschäftsvolumens ab.1

 

1. ESG-Guidelines & Screening in unseren Produkten

Wir wenden sowohl positive als auch negative Screening-Kriterien an, die gemäß unserer Assetklassen-Policies bei allen Investmentprozessen verbindlich anzuwenden sind. Diese Kriterien umfassen insbesondere:

 

Positive ESG-Kriterien

  • Klima & Dekarbonisierung: Bewertung von Treibhausgas-Emissionsintensität, Transformationsfähigkeit und CO2-Bilanzierung
  • Umweltschutz & Ressourceneffizienz: Energie- und Wasserverbrauch, Abfallmanagement, Kreislaufwirtschaftsansätze, Biodiversität und ökologische Aufwertungspotenziale2
  • Klimarisiken: Analyse physischer Klimarisiken über externe Tools einschließlich mehrerer Zukunftsszenarien der IPCC, Bewertung transitorischer Risiken anhand der Emissionsintensität und anhand des Carbon Risk Real Estate Monitors (CRREM) basierend auf dem 1,5°C-Pfad nach dem Pariser Klimaabkommen
  • Mindestschutz, Arbeits- & Menschenrechte: Einhaltung internationaler Standards der OECD-Leitsätze, UN-Guiding Principles, ILO-Kernnormen, International Bill of Human Rights
  • Governance & Integrität: Prüfung von Geschäftsmodellen, Compliance-Strukturen und wesentlichen Lieferkettenrisiken, darunter auch ESG-Aspekte

 

Negative Screening- / Ausschlusskriterien

Für alle Investments gelten die Ausschlusskriterien der Commerzbank, die wir verbindlich anwenden. Wir verlinken daher direkt auf das ESG-Rahmenwerk der Commerzbank, in dem die vollständigen Ausschlusskriterien öffentlich einsehbar sind.

Ergänzend zu den ESG-Screenings unterliegen alle Investments, Transaktionen und wesentlichen Geschäftsbeziehungen einem verbindlichen Reputationsrisiko-Prüfprozess der Commerz Real. Potenzielle ESG-bezogene Reputationsrisiken werden entlang des gesamten Investment- und Asset-Lifecycle identifiziert, dokumentiert und bewertet. Die Erstprüfung erfolgt in den verantwortlichen Fachbereichen (First Line of Defense). Bei Hinweisen auf ökologische, soziale oder ethische Risiken ist eine strukturierte Meldung an Compliance vorgesehen, die als Second Line of Defense, in Abstimmung mit relevanten Fachbereichen wie dem Sustainability Management, eine vertiefte Reputationsrisikoprüfung vornimmt. Diese umfasst Geschäftsmodelle, Projekte oder Mieter:innen, die den ESG-Zielen der Commerz Real sowie den Konzernstandards der Commerzbank widersprechen oder mit sensiblen Themenfeldern verbunden sind.

 

Zu diesen gehören u.a.:

  • Menschenrechtsverletzungen,
  • diskriminierenden Praktiken,
  • Umweltbelastungen

     

Die Bewertung erfolgt qualitativ anhand einer standardisierten Votierungsskala. Je nach Risikoeinstufung können Investments ohne Einschränkungen fortgeführt werden, unter Auflagen weiterverfolgt werden oder sind Gegenstand einer Eskalation bis hin zur Entscheidung auf Vorstands-, bzw. Geschäftsführungsebene. Bei erheblichen oder hohen Reputationsrisiken besteht die klare Empfehlung, das Investment oder die Geschäftsbeziehung nicht einzugehen bzw. zu beenden; eine Weiterverfolgung ist nur nach formalisierter Eskalation und dokumentierter Entscheidung zulässig. Abhilfemaßnahmen können bis zur Beendigung bzw. dem Abbruch des Geschäfts reichen.

 

2. Verbindliche ESG-Integration in Investmententscheidungen

Real Estate

Bei jedem Ankauf muss verpflichtend eine ESG Due Diligence durchgeführt werden. Sie beinhaltet u.a.:

  • Datenerhebung zu Energieverbräuchen, Heizungsarten, Zertifizierungen, digitaler Steuerung, Mobilitätsinfrastruktur und mehr.
  • Energie- und Dekarbonisierungspfadanalyse über CRREM.
  • Bewertung der Auswirkungen des Ankaufs auf das Ziel der Emissionsreduktion des Gesamtportfolios.
  • Umfassende Klimarisikoanalyse mit externer Toolunterstützung inkl. der Berechnung des Annual Expected Loss zu den Themen:

     

    • Flusshochwasser, Überschwemmung und Sturmflut
    • Windsturm, Tornado, Hagelsturm
    • Erdbeben
    • Blitzschlag
    • Waldbrand
    • Vulkanischer Aschefall
    • Erdrutsch
    • Absenkung des Bodens

       

  • Prüfung der EU-Taxonomie-Konformität, sofern fondsbezogene Anforderungen bestehen.

     

    • Dazu zählt, ob ein wesentlicher Beitrag zu einer der sechs Umweltziele geleistet wird:

       

      • Beitrag zum Klimaschutz
      • Anpassung an den Klimawandel
      • Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
      • Erhalt der Biodiversität und Ökosysteme
      • Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung
      • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (z.B. Anforderung der gesamthaften Abfallbewirtschaftungsplänen des Assets)
    • Zudem dürfen die anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt werden („Do no significant harm“, DNSH-Prüfung)
    • Die sozialen Mindeststandards müssen eingehalten werden und damit u.a. die Sicherstellung der:

       

      • Menschenrechte (inkl. Arbeitnehmer- und Verbraucherrechte)
      • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
      • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
      • ILO‑Kernarbeitsnormen
      • Internationalen Menschenrechtscharta
      • Korruptions- und Bestechungsprävention
      • Steuerverantwortung (Steuertransparenz, keine aggressiven Steuerpraktiken)
      • Grundsätze für fairen Wettbewerb

         

Um die Einhaltung der genannten sozialen Mindeststandards sicherzustellen, wird über den Einsatz unseres Business-Partner-Due-Diligence (BPDD)-Tools hinaus eine Abfrage über die Datenbanken "Business & Human Rights Resource Centre" und der OECD-Datenbank durchgeführt. Die Datenbank trackt 10.000 Unternehmen weltweit hinsichtlich Menschenrechtsverstößen & laufenden Verfahren und listet ggf. vorhandene Unternehmensstellungnahmen auf.

Nach Eingabe im Business & Human Rights Resource Centre werden die erfassten Response Requests, die Response Rate, die Anzahl der Lawsuits und Allegations sowie das Jahr des letzten Eintrages in einer Excel-Tabelle dokumentiert. Für eine spätere Validierung wird der Link der Datenbankseite ebenfalls dokumentiert.

Die OECD-Datenbank listet bekannte Verstöße von Unternehmen gegen Menschenrechte und Umweltstandards auf. Funde werden nach Trefferkategorien angegeben und verlinkt. Nach Eingabe in der OECD-Datenbank werden die Anzahl vorhandener Trefferkategorien (Employment and Industry Relations, General Policies, Human Rights, Concepts and principles, Combating Bribary, Bribe solicitation and extortion, Disclosure, Taxation) sowie das Jahr des letzten Eintrages in einer Excel-Tabelle dokumentiert. Für eine spätere Validierung wird der Link der Datenbankseite ebenfalls dokumentiert.

Bei keinen Treffern oder Treffern, die grundsätzlich mehr als 5 Jahre zurück liegen, ist die Geschäftsbeziehung nicht zu beanstanden.

Bei Negativtreffern wird eine qualitative Kontrolle der Vorwürfe vorgenommen, in der überprüft wird, ob das Unternehmen zu den Vorwürfen Stellung bezogen hat, ob die dazu gehörigen Umstände behoben wurden und aufgrund der der Historie mit erneuten Verstößen zu rechnen ist.

Wird ein Negativtreffer nach der qualitativen Kontrolle bedenklich bewertet ("True hits"), erfolgt eine Meldung an Compliance. Letztere lösen in diesem Fall einen Re-Check für den Initiator der Geschäftsbeziehung aus.

Bei allen aufgenommenen Geschäftsbeziehungen (Neu und Bestand) erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, deren Turnus sich aus der Risikoeinschätzung von Compliance ergibt. Bei Geschäftsbeziehungen mit dem Risiko "Hoch" jährlich, bei "Mittel" alle zwei Jahre und bei "Niedrig" erfolgt alle drei Jahre eine erneute Überprüfung, um weiterhin eine Einhaltung sozialen Mindeststandards zu gewährleisten.

 

Infrastruktur

Für Investitionen in Infrastruktur – insbesondere für Fonds die die Transparenzpflichten gem. Art. 8 bzw. 9 der Offenlegungsverordnung (OV) erfüllen – führen wir eine Impact und/oder ESG Due Diligence durch:

ESG Due Diligence (zur Erfüllung der Anforderungen gem. Art. 8 der OV)

  • Prüfung der definierten Ausschlusskriterien der jeweiligen Fonds, u.a.

     

    • Investitionen in Vermögenswerte im Bereich der Energieerzeugung, die dem Sektor der fossilen Brennstoffe zuzuordnen sind
    • Anlagen in Unternehmen die an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen (im Sinne der internationalen Verträge und Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten Nationen und, soweit anwendbar, der innerstaatlichen Rechtsvorschriften) beteiligt sind
    • Anlagen in Unternehmen die am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind
    • Anlagen in Unternehmen die nach Ansicht der Referenzwert-Administratoren gegen die Grundsätze der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen
    • Anlagen in Unternehmen die einen gewissen Anteil ihrer Einnahme mit der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Stein- und Braunkohle, Erdöl oder gasförmigen Brennstoffen erzielen
    • Anlagen in Unternehmen die einen gewissen Anteil ihrer Einnahme mit der Stromerzeugung mit einer THG-Emissionsintensität von mehr als 100 g CO₂e/kWh erzielen

       

  • Analyse der Investition in Hinblick auf die vom Fonds festgelegten ökologischen und/oder sozialen Merkmale, wie

     

    • Reduktion von CO₂e-Emissionen,
    • Entwicklung, Ausbau von sowie Zugang zu

       

      • Transportinfrastruktur,
      • Versorgungsinfrastruktur,
      • Kommunikationsinfrastruktur,
      • Energieinfrastruktur und/oder
      • soziale Infrastruktur
    • Prüfung der EU-Taxonomie-Konformität, sofern fondsbezogene Anforderungen bestehen (Vorgehen analog zu den Ausführungen im Abschnitt Real Estate)
    • Erstellung von Action Plan Items basierend auf den Ergebnissen aus der ESG Due Diligence, die verpflichtend umgesetzt und jährlich überprüft werden

       

Impact Due Diligence (zur Erfüllung der Anforderungen gem. Art. 9 der OV)

  • Prüfung der definierten Ausschlusskriterien der jeweiligen Fonds
  • Analyse der EU-Taxonomie-Konformität der Investitionen (Vorgehen analog zu den Ausführungen im Abschnitt Real Estate)
  • Bei gewissen Branchen und Assets: Gesonderte Prüfung von Lieferkettenrisiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen über Whitelist-Mechanismen, derzeit für Hersteller von Solarmodulen und Batteriespeichern
  • Erstellung von Action Plan Items basierend auf den Ergebnissen aus der Impact Due Diligence, die verpflichtend umgesetzt und jährlich überprüft werden. Im Rahmen dieser Liste werden, je nach Anforderungen des jeweiligen Assets, unter anderem die folgenden Themen berücksichtigt:

     

    • Beitrag zum Klimaschutz (z.B. Berechnung eines individuellen Product-Carbon-Footprints)
    • Anpassung an den Klimawandel (z.B. Definition von Anpassungslösungen im Rahmen der Analyse der physischen Klimarisiken)
    • Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
    • Erhalt der Biodiversität und Ökosysteme
    • Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung
    • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (z.B. Anforderung der gesamthaften Abfallbewirtschaftungsplänen des Assets)
    • Menschenrechte (z.B. Stellungnahme der Solarmodulhersteller zu potentiellen Menschenrechtsverletzungen und Darstellung ihrer Mitigationsmaßnahmen)

 

3. ESG-Integration im laufenden Asset Management

Real Estate

Im operativen Bestand wird ESG konsequent und strukturiert integriert. Grundlage bilden jährliche Datenprozesse, standardisierte Analysen, technische Bewertungen sowie die Umsetzung maßnahmenbasierter Dekarbonisierungspfade.

  • Systematische Datenerhebung und -validierung

     

    • Jährliche Erhebung aller relevanten Energie-, Wasser- und Abfalldaten im ESG-Datenmanagementsystem. Dies umfasst Submetering, Smart-Meter-Daten und Informationen des Property- und Facility-Managements

       

  • Berechnung klimabezogener Kennzahlen

     

    • Berechnung der CO₂e‑Emissionen gemäß GHG Protocol (Scope 1–3), basierend auf gemessenen Verbrauchsdaten
    • Ermittlung der Klimaauswirkungen gemäß PCAF-Standard, z. B. zur Ermittlung portfoliobezogener Emissionsintensitäten

       

  • Klimarisiko- & Übergangsrisikomanagement

     

    • Jährliche Analysen mit Hilfe des CRREM-Tools3, um zu bestimmen, ob Risiken bestehen, weil geltende Klimaziele nicht eingehalten werden (zum Beispiel die Ziele des Pariser Klimaabkommens)
    • Regelmäßige physische Klimarisikoanalysen (Hitze, Starkregen, Überflutung etc.) auf Asset-Ebene in Anlehnung an EU‑Taxonomie und internationale Best Practices

       

  • Maßnahmenorientierte Dekarbonisierungsstrategien

     

    • Entwicklung und Einsatz objektspezifischer ESG‑Maßnahmenpläne, mit baulichen Maßnahmen, Digitalisierungsschritten und erneuerbare‑Energien‑Optionen
    • Priorisierung auf Basis von:

       

      • Energie- und CO₂e-Intensität
      • CRREM-Strandingjahr
      • Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Analyse)
      • Technischer Umsetzbarkeit
    • Jährliches Monitoring der umgesetzten Maßnahmen

       

  • Steuerung über Governance & Verträge

     

    • Verankerung von ESG-Anforderungen in Property‑/Facility‑Management‑Verträgen (z.B. Pflicht zur Datenerhebung, Energieoptimierung, Wartung nach Effizienzstandards).
    • Einsatz von Green Leases4 mit folgenden Kernelementen, um Mieter aktiv in die Erreichung von ESG‑Zielen einzubeziehen:

       

      • Gegenseitiger Austausch von Verbrauchsdaten,
      • Förderung nachhaltiger Energiequellen bei der Energie und Wärmeversorgung,
      • Einsparung von Ressourcen (Energie und Wasser) sowie Reduzierung von Abfall sowie
      • umwelt- und ressourcenschonende Durchführung von Bau- und Reparaturmaßnahmen

 

Infrastruktur

Auch im Betrieb von Infrastrukturinvestitionen sind ESG-Prozesse fest etabliert:

  • Jährliche Datenerhebung zur Berechnung der CO₂e-Emissionen
  • Regelmäßige Klimarisikoanalyse der Sachwertinvestitionen
  • Fortlaufende Pflege und Umsetzung der Action Plan Items aus der Impact und/oder ESG Due Diligence
  • Umstellung des externen Strombezugs bei Sachwertinvestitionen in erneuerbare Energien auf Grünstrom zur Reduktion der CO₂e-Emissionen

 

4. Engagement & Stewardship bei Real Assets

Unser Engagement‑ und Stewardship‑Ansatz ist auf die spezifischen Strukturen, Einflussmöglichkeiten und Risikoprofile von Real Assets ausgerichtet. Ziel ist es, durch einen strukturierten, kontinuierlichen Dialog mit relevanten Stakeholdern nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu minimieren, langfristige Wertschöpfung zu fördern sowie ökologische und soziale Standards zu verbessern.

 

4.1 Commitment und thematischer Fokus

Wir verstehen Engagement als integralen Bestandteil unseres Investment- und Asset-Management-Prozesses über den gesamten Lebenszyklus einer Investition hinweg. Unser Engagement erfolgt insbesondere zu wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG), die für reale Sachwerte relevant sind, darunter:

  • Umwelt: Energieeffizienz, Treibhausgasemissionen, Ressourceneffizienz (Wasser, Abfall), Klimarisiken und Klimaanpassung
  • Soziales: Soziale Mindeststandards entlang der Wertschöpfungskette, z.B. Sozial- und Arbeitnehmerangelegenheiten, Nutzer- und Mietersicherheit, Zugang und Bezahlbarkeit und Quartiersentwicklung
  • Governance: ESG-Rollen und Verantwortlichkeiten, Compliance, Transparenz, Steuerungs- und Kontrollmechanismen

Der Engagement-Ansatz ist anwendbar auf alle relevanten Real-Asset-Investitionen, soweit unser Einfluss (direkt oder indirekt) dies zulässt, und wird risikobasiert priorisiert.

 

4.2 Engagement in den Anlageklassen

Real Estate

Im Bereich Immobilien verfolgen wir einen aktiven Partnerschaftsansatz mit Mietern, Property- und Facility-Managern sowie weiteren Dienstleistern. Zentrale Instrumente sind:

  • Kontinuierlicher Dialog zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs (z. B. Strom, Wärme, Wasser)
  • Einsatz von Green Leases: Nachhaltigkeitsanhänge und ESG-Leitfäden zur Klarstellung von Verantwortlichkeiten und Mindestanforderungen
  • ESG-Standards in Property- und Facility Management-Verträgen
  • Regelmäßige ESG-Datenabfragen und Reportingformate, um Fortschritte nachvollziehbar zu machen

Ziel ist es, nachhaltige Betriebsabläufe zu fördern und ESG-Leistung gemeinsam mit den wesentlichen operativen Akteuren kontinuierlich zu verbessern.

 

Infrastruktur

Bei Infrastrukturinvestitionen konzentriert sich unser Engagement insbesondere auf die Umsetzung und Nachverfolgung von ESG-Maßnahmenplänen (Action Plan Items). Dies erfolgt u. a. durch:

  • Strukturierte Dialoge mit Betreibern, Managementgesellschaften und Versicherern
  • Überwachung der Einhaltung sozialer Mindeststandards, insbesondere in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Anwendung einer Whitelist-Logik, um sicherzustellen, dass nur Hersteller mit definierten Mindeststandards eingebunden werden
  • Einbindung von ESG-Aspekten in bestehende Monitoring-, Risiko- und Compliance-Prozesse

Unser Ansatz berücksichtigt dabei die regulatorischen, betrieblichen und vertraglichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Infrastrukturinvestition.

 

4.3 Engagement-Instrumente und Eskalationsmechanismen

Je nach Sachverhalt und Einflussmöglichkeit setzen wir unterschiedliche Engagement-Tools ein, darunter:

  • Direkter Dialog und regelmäßige Abstimmungsgespräche
  • Schriftliche Empfehlungen und Maßnahmenlisten
  • Zulieferung von operativen KPIs mit Bezug zu ESG-Zielen
  • Nutzung vertraglicher Handlungsspielräume (z. B. Reportingpflichten, Nachhaltigkeitsklauseln)

Sollten wesentliche ESG-Risiken trotz angemessener Engagement-Bemühungen nicht adressiert oder Verbesserungen nicht umgesetzt werden, kann dies in eine Eskalation innerhalb unserer internen Governance-Strukturen münden. Als ultima ratio kann – abhängig von der Anlageform und den vertraglichen Möglichkeiten – auch eine Reduzierung oder Beendigung des Engagements in Betracht gezogen werden.

 

4.4 Transparenz und Berichterstattung über Ergebnisse

Die Ergebnisse unserer Engagement-Aktivitäten werden dokumentiert und fließen in unser übergeordnetes ESG-Monitoring ein. Wir berichten im Rahmen unseres PRI-Reportings über:

  • Art und Schwerpunkt der durchgeführten Engagement-Aktivitäten
  • Relevante Themenfelder (Umwelt, Soziales, Governance)
  • Erzielte Fortschritte und identifizierte Herausforderungen
  • Qualitative und – wo möglich – quantitative Ergebnisse

Unser Ziel ist es, Transparenz über Wirkung und Wirksamkeit unseres Engagements zu schaffen und diesen Ansatz kontinuierlich weiterzuentwickeln.

 

5. Standards & Maßnahmen zur Sicherstellung nachhaltiger Investments

Die EU-Taxonomie-Verordnung5 ist zentraler Bestandteil unseres Nachhaltigkeitsverständnisses. Sie schafft ein EU-weit gültiges Klassifizierungs-System. Ihr nach gelten Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der 6 Umweltziele der EU-Taxonomie leisten und keines der anderen Umweltziele wesentlich beeinträchtigen. Zusätzlich muss die Einhaltung sozialer Mindeststandards sichergestellt werden, wozu unter anderem der Ausschluss von Kinderarbeit und faire Bezahlung innerhalb der Wertschöpfungskette zählen.

Als Finanzdienstleistungsunternehmen möchten wir unseren Beitrag leisten. Deshalb analysieren wir für Fonds der Commerz Real Gruppe die Quote an EU-taxonomie-konformen Investitionen als Indikator für die ökologische Nachhaltigkeit der Investitionen. Berechnet am Fondsvolumen decken wir hier bereits mehr als 95% des verwalteten Portfolios der CR Gruppe ab. Die Investitionen sollen dabei einen wesentlichen Beitrag zu dem Umweltziel Klimaschutz und / oder dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ im Sinne der Taxonomie-Verordnung leisten.6

Die Einhaltung von Taxonomie-Mindestquoten werden durch verbindliche Standards und Prozesse in unseren Assetklassen-Policies sichergestellt. Diese bestimmen:

  • Impact und/oder ESG Due Diligence Inhalte
  • Verbindliche Mindestanforderungen
  • Rollen & Verantwortlichkeiten
  • Monitoringprozesse
  • Vertragsintegrationen (z. B. Nachhaltigkeitsklauseln eines Green Leases7 oder Vertragsanhang zur Sicherstellung des Mindestschutzes bei Dienstleisterverträgen)
  • Regelmäßiges Reporting an Fondsmanagement und Geschäftsleitungen

Damit schaffen wir ein konsistentes, überprüfbares Regelwerk, das die Einhaltung internationaler Standards und regulatorischer Vorgaben sicherstellt.

 

6. Steuerung, Management-Reporting und externe Transparenz

Die Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von ESG-Aspekten ist systematisch in die internen Management‑ und Entscheidungsprozesse der Commerz Real Gruppe integriert.

 

Steuerung und Überwachung auf Assetebene

Auf Fonds‑ und Gesellschaftsebene werden ESG‑Kennzahlen und Fortschritte mindestens jährlich erhoben, analysiert und in die interne Steuerung einbezogen. Die Ergebnisse werden in relevanten Gremien, insbesondere im Sustainability Board, behandelt und fließen in strategische und operative Entscheidungen ein.

Die Klimarisiken werden auf Ebene der einzelnen Sachwertinvestments durch ein externes Tool erhoben und regelmäßig überprüft. Die Daten des Tools werden in einem Klimarisiko-Dashboard dargestellt und dem Asset- sowie Risikomanagement zur Verfügung gestellt.

Anhand dieser Daten werden Risiken quantifiziert und Mitigationsmaßnahmen durch die jeweils verantwortlichen Einheiten definiert.

Im Bereich Real Estate werden jährlich ESG‑Dashboards für sämtliche Immobilien erstellt. Diese stellen den Asset Managern alle relevanten Kennzahlen strukturiert und auf einen Blick zur Verfügung, unter anderem:

  • Energie‑ und Emissionskennzahlen inkl. Aufteilung nach Ursache, Scope 1, 2 und 3-Einordnung sowie Benchmarking nach CRREM
  • Ergebnisse von Klimarisiko‑ und Dekarbonisierungsanalysen
  • Wasserverbrauch
  • Produzierte Erneuerbare Energie (bei vorhandenen Photovoltaikanlagen)
  • Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs)
  • Informationen zu Nachhaltigkeitszertifikaten und Green Leases
  • Klimarisiken

Die ESG‑Dashboards dienen damit als zentrales Instrument für die kontinuierliche operative Steuerung, Überwachung und Weiterentwicklung der Performance auf Asset‑Ebene.

 

Steuerung auf Gesellschaftsebene & Management-Reporting

Seit 2026 befasst sich das neu eingerichtete Sustainability Board mit allen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Dieses Gremium setzt sich aus Management‑Vertretern der Commerz Real AG sowie der wesentlichen Tochtergesellschaften zusammen und erfüllt eine zentrale Steuerungs‑ und Kontrollfunktion für Nachhaltigkeit auf Gruppen‑ und Portfolioebene. Das Sustainability Board befasst sich insbesondere mit:

  • dem Fortschritt bei der Erreichung der ESG‑Ziele,
  • wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken und ‑chancen,
  • sowie der Weiterentwicklung der ESG‑Strategie und der zugrunde liegenden Maßnahmen.

Entsprechend enthält das Management‑Reporting zentrale Kennzahlen, einschließlich Treibhausgasemissionen, Klimarisiken sowie den Umsetzungsstand von ESG‑Maßnahmen und Action‑Plan‑Items. Die Berichterstattung erfolgt assetklassen‑spezifisch und berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der Bereiche Real Estate und Infrastruktur.

Die wesentlichen Nachhaltigkeitskennzahlen aus dem Leasinggeschäft der Commerz Leasing GmbH werden in einem ESG-Dashboard für diese Gesellschaft aufbereitet und regelmäßig aktualisiert. Das Dashboard umfasst die verbindlich festgelegten Zielsetzungen der Commerz Leasing, um eine kontinuierliche operative Steuerung, Überwachung und Weiterentwicklung der Performance der Gesellschaft sicherzustellen:

  • Weiternutzungsquote
  • Volumen des ökologisch nachhaltigen Neugeschäfts
  • Emissionen und Emissionsintensität

Gegenüber Investor:innen, Geschäftspartner:innen und der Öffentlichkeit stellt die Commerz Real ihre ESG‑Grundsätze, Ziele, Maßnahmen und Fortschritte transparent dar. Die externe Offenlegung orientiert sich an anerkannten regulatorischen und freiwilligen Rahmenwerken, insbesondere der SFDR, der EU‑Taxonomie, der CSRD sowie den UN Principles for Responsible Investment (PRI).

 

7. Downloads & weiterführende Informationen

 

8. Aktualität

Diese Seite wird mindestens einmal pro Jahr aktualisiert, um regulatorische Entwicklungen sowie unsere eigenen Fortschritte vollständig abzubilden.

1Relevantes Geschäftsvolumen beinhaltet hier zunächst nur Commerz Real AG und ihre Tochtergesellschaften Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, Commerz Real Fund Management S.à r.l., Commerz Leasing GmbH und Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH. Entsprechend gelten die Ausführungen auf dieser Webseite lediglich für die vorgenannten Gesellschaften. Informationen zu der 2025 in den Teilkonzern integrierten Yellowfin Asset Management GmbH und der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH finden sich auf den jeweiligen Webseiten der Gesellschaften.

2Aufwertungspotenziale werden aktuell nur bei Infrastrukturinvestments im Bereich der Erneuerbaren Energien betrachtet, noch nicht bei Immobilien.

3Carbon Risk Real Estate Monitor: https://www.crrem.eu/about-crrem/

4https://zia-deutschland.de/wp-content/uploads/2024/02/zia_broschuere_green_lease_2024.pdf

5Die EU-Taxonomie-Verordnung wurde 2020 verabschiedet und trat 2022 in Kraft.

6Nähere Informationen finden sich in den Fondsdokumenten auf den Webseiten der Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, der Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und der Commerz Real Fund Management S.à r.l.

7Ein Green Lease enthält jeweils mindestens eine Green Clause zum/zur a) Gegenseitiger Austausch von Verbrauchsdaten, b) Förderung nachhaltiger Energiequellen bei der Energie und Wärmeversorgung, c) Einsparung von Ressourcen (Energie und Wasser) sowie Reduzierung von Abfall sowie d) umwelt- und ressourcenschonende Durchführung von Bau- und Reparaturmaßnahmen, siehe Green Lease 2.0 – Vom grünen Mietvertrag zum ESG Lease | ZIA. (https://zia-deutschland.de/project/green-lease-2-0-vom-grunen-mietvertrag-zum-esg-lease/)